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Altkleiderkrise: Aktion Hoffnung und FairWertung warnen vor dem Rückzug aus der öffentlichen Sammlung

Kommunen dürfen Sammelstrukturen nicht abbauen – benötigt werden wohnortnahe Konzepte mit einer starken Rolle gemeinnütziger Organisationen

Stuttgart und Essen, Juli 2026: Immer mehr Städte und Gemeinden ziehen sich aus der öffentlichen Alttextilsammlung zurück. Sie kündigen bestehende Sondernutzungserlaubnisse, erteilen keine neuen Genehmigungen mehr oder untersagen die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum grundsätzlich. Teilweise werden bisherige Sammelkonzepte vollständig eingestellt. Bürger:innen werden dann ausschließlich auf Wertstoffhöfe oder Annahmestellen gemeinnütziger Organisationen verwiesen.

Damit reagieren die Kommunen auf eine akute Problemlage: Überfüllte Container und illegale Beistellungen führen zu Beschwerden und erheblichem Handlungsdruck. Statt die Ursachen mit angepassten Sammelkonzepten anzugehen, schaffen manche Kommunen die öffentliche Alttextilsammlung jedoch faktisch ab. Sie beseitigen damit zwar kurzfristig problematische Containerstandorte aus dem Stadtbild, zugleich aber auch die wohnortnahe Infrastruktur, die für eine funktionierende getrennte Sammlung unverzichtbar ist.

Die Sammelorganisation Aktion Hoffnung Rottenburg-Stuttgart und ihr Dachverband FairWertung warnen deshalb davor, die aktuelle Krise mit einem weitgehenden Rückzug aus der Fläche oder einem pauschalen Verbot öffentlich zugänglicher Sammelbehälter beantworten zu wollen.

„Wer Sammelcontainer abbaut, beseitigt nicht die anfallenden Alttextilien. Die Mengen verlagern sich lediglich auf andere Strukturen – schlimmstenfalls in den Restmüll“, erklärt Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverband FairWertung. „Die Altkleiderkrise erfordert deshalb nicht weniger Sammlung, sondern eine besser organisierte und verlässlich finanzierte Sammlung.“

Getrenntsammlungspflicht erfordert erreichbare Sammelangebote

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Textilien getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Aus Sicht der Aktion Hoffnung und von FairWertung lässt sich diese Getrenntsammlungspflicht dauerhaft nur erfüllen, wenn den Bürger:innen ausreichend, gut erreichbare und verlässlich betreute Abgabemöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Der bloße Verweis auf einen oder wenige Wertstoffhöfe eines Landkreises genügt diesem Anspruch nicht. Wertstoffhöfe sind zwar ein wichtiger Bestandteil kommunaler Entsorgungsstrukturen. Sie können ein dichtes Netz wohnortnaher und möglichst niedrigschwellig zugänglicher Sammelmöglichkeiten jedoch nicht ersetzen. Für viele Menschen sind sie nur mit dem Auto erreichbar und ihre Nutzung ist an begrenzte Öffnungszeiten gebunden. Gerade für kleinere Mengen ausgedienter Kleidung und Textilien werden diese zusätzlichen Wege häufig nicht zurückgelegt.

Der Abbau einzelner besonders problematischer Standorte kann kurzfristig für Entlastung sorgen. Werden jedoch ganze Sammelnetze aufgegeben und öffentliche Standorte grundsätzlich ausgeschlossen, wird aus einer kurzfristigen Krisenreaktion eine strukturelle Fehlentscheidung.

Werden öffentliche Sammelstellen deutlich reduziert, können schneller gefüllte Behälter, zusätzliche Beistellungen und längere Wege für die Bevölkerung die Folge sein. Damit droht sich genau das Problem zu verschärfen, das durch den Abbau der Container gelöst werden soll.

Kleiderkammern können ein flächendeckendes Sammelsystem nicht ersetzen

Der pauschale Verweis auf Kleiderkammern und andere Annahmestellen gemeinnütziger Organisationen ist mehr als nur unzureichend. Er ist der Versuch, kommunale Verantwortung auf Einrichtungen abzuwälzen, die weder den gesetzlichen Auftrag noch die personellen, räumlichen und finanziellen Mittel haben, eine flächendeckende Getrenntsammlung sicherzustellen.

Kleiderkammern haben zudem einen anderen Auftrag als ein allgemeines Alttextil-Sammelsystem. Sie benötigen vor allem gut erhaltene Kleidung, die unmittelbar an Menschen weitergegeben werden kann. Sie sind keine allgemeine Entsorgungsstelle für sämtliche ausgedienten, beschädigten oder nicht mehr unmittelbar tragbaren Textilien.

„Kommunen dürfen gemeinnützige Einrichtungen nicht als bequemen Ersatz für ein aufgegebenes Sammelkonzept betrachten“, betont Ahlmann. „Gemeinnützige Organisationen müssen vielmehr als erfahrene und leistungsfähige Partner in eine flächendeckende Alttextilsammlung eingebunden werden.“

Heute abgebaute Strukturen werden ab 2028 wieder benötigt

Der Rückzug aus der öffentlichen Sammlung ist auch mit Blick auf die ab 2028 zu erwartende erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien kurzsichtig. Künftig sollen Hersteller die Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Textilien mittragen.

Damit die erweiterte Herstellerverantwortung ihre Wirkung entfalten kann, werden leistungsfähige und wohnortnahe Sammelstrukturen benötigt. Werden diese Strukturen während der aktuellen Krise abgebaut, müssen sie in wenigen Jahren mit erheblichem Aufwand neu errichtet werden.

„Es ist widersinnig, heute Sammelinfrastrukturen abzubauen, auf die wir mit der erweiterten Herstellerverantwortung schon bald dringend angewiesen sein werden“, erklärt Ahlmann. „Kommunen sollten jetzt die Systeme zukunftsfähig aufstellen, statt sich aus der Fläche zurückzuziehen oder gar Sammlungen zu untersagen.“

Die Aktion Hoffnung und FairWertung sprechen sich dafür aus, die bestehenden Erfahrungen und Strukturen gemeinnütziger Sammler frühzeitig in die Entwicklung der künftigen Systeme einzubeziehen. Gemeinnützige Organisationen wie die Aktion Hoffnung verfügen vielerorts über langjährig etablierte Sammelnetze und Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten. Ihre Rolle darf bei der Neuordnung der Alttextilsammlung nicht auf einzelne Kleiderkammern oder punktuelle Annahmestellen reduziert werden.

Nicht weniger, sondern besser geplante Sammelbehälter

Nach Auffassung von Aktion Hoffnung und FairWertung liegt die Lösung daher in der Regel nicht in weniger, sondern in einer ausreichenden Anzahl, gut verteilten und zuverlässig betreuten Sammelbehältern. Entscheidend ist ein funktionierendes Gesamtkonzept.

Eine ausreichende Standortdichte verteilt die anfallenden Mengen, verkürzt die Wege für die Bevölkerung und reduziert den Druck auf einzelne Sammelstellen. Voraussetzung sind klare Zuständigkeiten, bedarfsgerechte Leerungsintervalle, erreichbare Ansprechpartner und verbindliche Qualitätsanforderungen entlang der Sammlung und Verwertung.

Aktion Hoffnung und FairWertung fordern Städte, Gemeinden und Landkreise deshalb auf, gemeinsam mit seriösen gemeinnützigen Organisationen tragfähige Alttextil-Sammelkonzepte zu entwickeln. Dazu gehören:

  • eine bedarfsgerechte Zahl wohnortnaher und gut erreichbarer Sammelstellen,
  • eine systematische Integration gemeinnütziger Organisationen,
  • Aussetzung von Gebühren für Stellplätze,
  • Die kostenfreie Übernahme von Fremd- und Störstoffen, die illegal am und im Container entsorgt wurden sowie
  • transparente Anforderungen an Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung.

FairWertung und seine Partner wie die Aktion Hoffnung stehen den Behörden, Verwaltungen und Vertreter:innen der öffentlich-rechtlichen Entsorger als Ansprechpartner zur Entwicklung tragfähiger und verlässlicher Konzepte zur Verfügung.

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